Beglaubigte Übersetzung in den Sprachen Deutsch<>Tschechisch
Ämter und Behörden verlangen in der Regel eine amtlich beglaubigte Übersetzung, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten.
Wir beglaubigen Ihre übersetzte Urkunde
- mit einem Beglaubigungsstempel,
- einem Beglaubigungsvermerk,
- und einer Unterschrift
und bestätigen die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit dem Originaltext.
Die Beglaubigung einer Übersetzung ist ein Echtheitszertifikat für ein übersetztes Dokument.
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Muss ich die Originalurkunde vorlegen oder reicht eine Kopie?
Nein, eine Kopie reicht. Sie müssen die zu beglaubigende Urkunde nicht im Original vorlegen.
Wir beglaubigen
- nicht die Echtheit der vorgelegten Originalurkunde
- sondern nur die Korrektheit der angefertigten Übersetzung.
Wer darf eine Übersetzung beglaubigen?
Eine beglaubigte Übersetzung darf nicht jeder anfertigen. Erlaubt ist es nur einem gerichtlich beeidigten/bestellten Übersetzer.
Für viele amtliche bzw. juristische Texte wird bei der Übersetzung die Einhaltung besonders strenger Vorschriften in Form von beglaubigten Übersetzungen gefordert. In Deutschland erfüllen nur ca. 3 % aller professionellen Übersetzer diese strengen Voraussetzungen, um beglaubigte Übersetzungen durchführen zu dürfen. Sie werden von den je nach Bundesland zuständigen Landes- oder Oberlandesgerichten als gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer ernannt.
tschechisch-service.de gehört dazu.
Folgende Unterlagen lassen unsere Kunden häufig übersetzen und anschließend beglaubigen:
- ärztliche Atteste
- Anwaltsschreiben
- Arbeitsbücher
- Apostillen
- Behördendokumente (z. B. Führerscheine, Ausweispapiere)
- Bescheinigungen (Ledigkeitsbescheinigungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Führungszeugnisse)
- medizinische Gutachten
- Gerichtsurteile
- Gesellschaftsverträge
- Geschäftsberichte und andere Geschäftsdokumente
- Handelsregisterauszüge
- Klageschriften
- Studiennachweise
- Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Adoptionsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden)
- Verträge
- Versicherungspolicen
- Zeugnisse (z. B. Schulzeugnisse, Diplom-Zeugnisse, Arbeitszeugnisse)
- Zollbescheinigungen
Liebe Kunden,
Vielen Dank für Ihre bisherige Treue
Roman Krakovic